Gemeinde Miehlen
DDDie Perle im Rhein-Lahn- Kreis

"24 Stunden- Rathaus"

Mit der nachstehenden Auswahlübersicht gelangen Sie schnell und unkompliziert zu den unterschiedlichen Online- Angeboten der Gemeinde, sodass Sie auf diesem Weg jederzeit Ihr Anliegen oder Hinweis an das Gemeindebüro adressieren können.   




Online- Terminbuchung: Bürgermeister
Nachricht an das Gemeindebüro


Anmeldung Gemeinde- Newsletter




Mängelmelder


Defekte Straßenlampe melden


Veranstaltungen





Buchungsanfrage Bürgerhaus


Buchungsanfrage Stadthalle


Informationen für Neubürger




 

Aktuelle Neuigkeiten der Gemeinde


Zurück zur Übersicht

28.07.2022

Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser

Die anhaltende Trockenheit und der zunehmende Mangel an Grundwasser veranlassen uns als für die Trinkwasserversorgung zuständiger Wasserlieferant die Nutzung des kostenbaren Gutes einzuschränken.

Mit Wirkung vom 29. Juli 2022 tritt eine dementsprechende Allgemeinverfügung (siehe Anlage) in Kraft. Diese regelt, dass zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser die Entnahme und Verwendung von Trinkwasser für folgende Zwecke bis auf Widerruf verboten wird:
1. Befüllung von privaten Pools und Planschbecken
2. Bewässerung von privaten Rasen-, Gartenflächen und Blumenbeeten mit Ausnahme von reinen Nutzgartenflächen (Gemüsebeete) und gewerblich genutzten Pflanzbeeten (z.B. in Gärtnereien, Baumschulen, etc.)
3. Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken
4. Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen
5. Bewässerung von öffentlichen Grünflächen und Blumenbeeten, ausgenommen sind Grabstätten auf Friedhöfen

Die Verbandsgemeindewerke Nastätten sind verpflichtet, Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Eine Einschränkung ist möglich, soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich sind. Dies gilt auch für die Beschränkung der Wasserversorgung für bestimmte Zwecke.
Eine Gefährdung der allgemeinen Wasserversorgung liegt derzeit vor, da die anhaltende Trockenheit zu stark erhöhten Trinkwasserverbräuchen in der Verbandsgemeinde führt. So wurde in den letzten Tagen und Wochen an heißen Tagen teilweise ein um 30 – 50 % höherer Verbrauch in einzelnen Versorgungsgruppen und Gemeinden registriert. Einen nicht unerheblichen Beitrag dazu leisten die immer öfter vorhandenen Pools in privaten Gärten. Durchschnittlich wurden in den letzten Wochen rund 10 Poolbefüllungen pro Woche angemeldet. Hinzu kommt die Zahl derer, die sich nicht im Vorfeld melden. Dem hohen Verbrauch stehen stetig fallende Wasserdargebote gegenüber. So hat sich beispielsweise das Dargebot der Römerquelle Marienfels von 117.000 m³ im Jahr 2018 stetig auf 77.000 m³ im Jahr 2021 reduziert. Ein gleiches Bild ergibt sich bei der Betrachtung der Grundwasserstände, die sich im gleichen Zeitraum ebenfalls deutlich reduziert haben.
Die Verbandsgemeindewerke reagieren mit der nun erlassenen Allgemeinverfügung auf eine angespannte Situation. Das jetzige Handeln soll dazu beitragen, noch rechtzeitig die Grundversorgung zu stabilisieren, sodass der Grundbedarf in der Verbandsgemeinde stabil und dauerhaft gedeckt werden kann.

Zuwiderhandlungen werden entsprechend geahndet.

 20220725_Allgemeinverfügung_Sicherstellung Trinkwasser.pdf


Zurück zur Übersicht



E-Mail
Anruf
Karte