Gemeinde Miehlen
DDDie Perle im Rhein-Lahn- Kreis

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21.03.2020

Friedhofswesen: Rasengräber und Standfestigkeit der Grabsteine

Rasengräber auf unserem Friedhof:
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bei den Rasenurnengräbern übernimmt die Gemeinde die gesamte Pflege der Grabstätte für die Dauer der Ruhezeit des Verstorbenen. Damit das Mähen der Rasenfläche während der Vegetationszeit uneingeschränkt möglich ist, möchten Wir darauf hinweisen, dass die Rasenurnengräber und die entsprechenden Grabflächen nicht mit Pflanzen oder sonstigen Gegenständen jeglicher Art bepflanzt oder belegt werden dürfen! In der Zeit vom 01. April bis zum 31. Oktober muss die gesamte Fläche also ohne Hindernisse befahrbar sein. Daher möchten wir Sie bitten, Kerzen, Vasen, Blumen- und sonstigen Grabschmuck bis zum 31. März abzuräumen. Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Gemeindearbeiter ansonsten alle Gegenstände entfernen/ entsorgen.

Standfestigkeit von Grabsteinen:
Jährlich nach der Frostperiode besteht die Vermutung, dass die Standfestigkeit von Grabsteinen nicht mehr den Erfordernissen entspricht. Wir bitten Sie deshalb, die von Ihnen zu pflegenden Grabstätten dahingehend zu überprüfen und lose Grabsteine zu befestigen. Die Gemeinde wird ihrer Prüfpflicht Ende April/ Anfang Mai nachkommen.

Ihr
André Stötzer
Ortsbürgermeister



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