Die Ortsgemeinde Miehlen unterhält als Träger eine Einheit der First Responder.
Was sind FR?
FR sind qualifizierte Ersthelfer, die durch die Leitstelle parallel zum Rettungsdienst verständigt werden. Ziel ist es dadurch die Rettungskette zu verkürzen, indem der ortsansässige FR als erstes bei der hilfebedürftigen Person eintrifft. Das soll insbesondere durch die kurzen Wege (FR sind vor Ort) und der Ortskenntnis gewährleistet werden. In Rheinland- Pfalz ist sichergestellt, dass Rettungskräfte in der vorgeschriebenen Hilfsfrist von 15 Minuten am Einsatzort sind. Gerade bei lebensbedrohlichen Situationen kann aber jede Minute, bei der eher Hilfe zur Verfügung steht, lebensrettend sein. Die Überlebenswahrscheinlichkeit nach einem Herzstillstand sinkt beispielsweise im 10 Prozent pro Minute, die ohne Wiederbelebungsmaßnahmen vergeht.
Den FR steht ein Notfallkoffer mit Erste- Hilfe- Materialien als Arbeitsmittel zur Verfügung.
„FR beginnen mit lebensrettenden Maßnahmen, leisten qualifizierte Erste Hilfe, geben Lagemeldungen zur Leitstelle und übergeben den Patienten den eintreffenden Ärzten oder rettungsdienstlichen Kräften.“
Zuständigkeiten und gesetzlicher Auftrag:
Die Mitwirkung von FR erfolgt im Gegensatz zum Rettungsdienst nicht im Rahmen des Rettungsdienstgesetzes (RettDG) sondern im Rahmen der Allgemeinen Hilfe auf der Grundlage des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG).
Gemäß LBKG ist die Verbandsgemeinde dafür zuständig, dass die FR in der Rettungskette aufgenommen und durch die Leitstelle bei Einsätzen alarmiert werden. Hierfür wird der Träger der FR nach § 17 Abs. 1 LBKG durch die Verbandsgemeinde schriftlich beauftragt. Über die Verbandsgemeinde ist zudem i.R. der Anstellungskörperschaft sichergestellt, dass die eingesetzten Helferinnen und Helfer bei ihrer Tätigkeit auch haftungsrechtlich abgesichert (Haftpflichtversicherung) und gesetzlich unfallversichert sind.
Die FR unterstehen als gemeindliche Einrichtung dem Ortsbürgermeister.
Welche Grundlagen müssen FR erfüllen:
Durch das Innenministerium wurden Mindestkriterien für Rheinland- Pfalz festgelegt, die FR vorweisen müssen. Vordergründig ist die eine adäquate Erste- Hilfe- Ausbildung. Zusätzlich sollen regelmäßige Weiterbildungen stattfinden.
Eine medizinische Ausbildung ist keine Bedingung, kann aber auf die notwendige Qualifizierung angerechnet werden. So müssen beispielsweise Rettungssanitäter keine separate Fortbildung nachweisen.
Die FR leisten den Dienst freiwillig und ehrenamtlich. Ein Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung für FR besteht nicht. Verdienstausfallentschädigung kann ebenfalls nicht gewährt werden. Dies ist aufgrund der kurzen Einsatzzeiten auch nicht erforderlich – Die Arbeit des FR endet meist mit Eintreffen des Rettungsdienstes.
Die Einheit Miehlen ist auf 15 aktive Mitglieder begrenzt. Weitere Interessenten sind jedoch jederzeit möglich. Diese werden als s.g. Reserve geführt, wodurch auch an Übungen der First- Responder teilgenommen werden kann. Bei Interesse zur Mitarbeit kann sich jederzeit an die Gruppenleitung gewandt werden.
Ansprechpartner:
Gruppenleiter:
Andreas Retzel
Tel.: 0151 41286742
stellvertrender Gruppenleiter:
Eric Sniehotta
Tel.: 0151 44979460
E-Mail: first-responder@miehlen.de
Weitere Unterlagen:
Förderverein der First Responder Miehlen
Um die Arbeit der Aktiven zu unterstützen, wurde Februar 2022 der Förderverein der First Responder Miehlen gegründet. Mit Hilfe von Spenden und fördernden Mitgliedern erhalten die First Responder zusätzliche Unterstützung:
Wer die First Responder ebenfalls unterstützen möchte, kann einfach förderndes Mitglied im Förderverein werden. Das Beitrittsformular finden Sie hier:
Ansprechpartner: 2. Vorsitzender Kontakt: foerderverei@fr-miehlen.de |