Gemeinde Miehlen
Die Perle im Rhein-Lahn- Kreis

Neubau Feuerwehrgerätehaus Miehlen

Das bestehende Feuerwehrgerätehaus in der Krämergasse 22 entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Feuerwehrgerätehauses. So ist es räumlich nicht mehr ausreichend, etwa hinsichtlich der Lagerung von Geräten und Ausrüstung (beispielsweise für den zeitnah zusätzlich anzuschaffenden Gefahrenstoffzug – ein fünftes Fahrzeug, für das es aktuell keinen Stellplatz mehr gibt).

Der Verbandsgemeinderat, als Träger der Freiwilligen Feuerwehr hat sich somit bereits 2018 für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses ausgesprochen.

Die Ortsgemeinde ist hierbei für die Bauleitplanung verantwortlich und auch Beteiligter bei der Standortfrage.

Auf dieser Seite möchten wir Sie über das Verfahren auf dem Laufenden halten.


  • BPlan
  • Bild2
  • Bild1

Begleitende Unterlagen zum Verfahren:


 


Projektverlauf (aus Sicht der Ortsgemeinde Miehlen):


14.08.2019

Beratung der Kooperationsvereinbarung OG Miehlen/ VG Nastätten über den Standort in der Gemeinderatssitzung. Zurückstellung der Entscheidung, da Gemeinderat bei der Standortwahl vorab nicht umfassend eingebunden wurde


02.09.2019

Arbeitskreis mit Ältestenrat, VG Nastätten (Bauamt und Ordnungsamt), Wehrleitung VG und Wehrführung Miehlen zur Sondierung möglicher Standorte in Miehlen und Bewertung nach festgelegter Matrix

Eine Übersicht der Bewertungsmatrix kann jederzeit bei dem Ortsbürgermeister eingesehen werden. Vereinbaren Sie hierfür gerne einen Termin.

25.09.2019

Besprechung mit LBM über die Möglichkeiten einer Anbindung des Feuerwehrgerätehauses an die Umgehungsstraße – Negativer Bescheid


01.10.2019

Beratung und Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung über den Standort und Vertragsdetails mit der Verbandsgemeinde. Festlegung auf den Standort in der Bahnhofstraße


03.03.2020

Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Miehlen“ in der Gemeinderatssitzung


10.08.2020

Vorbesprechung des Entwurfes eines Bebauungsplanes zwischen der Verbandsgemeinde Nastätten (Bauamt), Ortsbürgermeister Stötzer und Planungsbüro Karst


17.09.2020

Beschluss im Verbandsgemeinderat über den zusätzlichen Ankauf des Grundstückes Flur 42, Flurstück 399, um Abstand zur Wohnbebauung zu gewinnen


21.09.2020

Vorbesprechung des Entwurfes zum Bebauungsplan im Ältestenrat und Zurückweisung des Entwurfes wegen unklarer Punkte


26.10.2020

Arbeitskreis mit Ältestenrat, VG Nastätten (Bauamt und Ordnungsamt), Wehrleitung VG und Wehrführung Miehlen zur Besprechung offener Punkte zum Bebauungsplan


02.11.2020

Beratung der offenen Punkte zum Bebauungsplan in der Gemeinderatssitzung und Forderung eines Eckpunktepapieres


20.11.2020

Besprechung zwischen Verbandsgemeinde und Ortsbürgermeister Stötzer bzgl. der Eckpunkte zum Bebauungsplan


07.12.2020

Vorbesprechung des Entwurfes zum Bebauungsplan im Ältestenrat und im Nachgang mit den Fraktionen


09.02.2021

Billigung und Freigabe des Bebauungsplanes in der Gemeinderatssitzung, sowie Vergabe einer schalltechnischen Untersuchung bei Ingenieurbüro Pies


01.03.2021

Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung bis 18.03.2021 äußern (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Zur frühzeitigen Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung des Bebauungsplanes (Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen [Bebauungsplanverkleinerung] vom 29.01.2021, die Begründung vom 09.02.2021 sowie ein Geruchsgutachten in der Zeit vom

Freitag, den 19.03.2021 bis einschließlich Montag, den 19.04.2021

während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können zu den Planentwürfen Stellungnahmen schriftlich vorgebracht und nach Terminvereinbarung mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie bitten wir Sie aus organisatorischen Gründen und zur Wahrung des Hygienekonzepts um eine telefonische Vereinbarung unter der Telefonnummer: 06772 – 802 43 oder unter der E-Mailadresse: sandra.koehler@vg-nastaetten.de. Ebenfalls können die Planentwürfe in Papierform angefordert werden.

 

09.03.2021

Beauftragung eines Verkehrsgutachtens bei R+T Verkehrsplanung GmbH in der Gemeinderatssitzung


09.04.2021

  • Anliegerversammlung 1
  • Anliegerversammlung 2
  • Anliegerversammlung 3
  • Anliegerversammlung 4
  • Anliegerversammlung 5


In einer öffentlichen Anliegerversammlung an der Bettendorfer Straße informierten VG- Bürgermeister Jens Güllering und Ortsbürgermeister Stötzer über den bisherigen Verlauf der Planung - insbesondere zur Standortwahl -  und den aktuellen Stand des Verfahrens. Darüber hinaus haben sie sich den Fragen der Teilnehmer gestellt.


02.09.2021


Einwohnerversammlung im Bürgerhaus, wo schwerpunktmäßig das Verkehrsgutachten von R+T Verkehrsplanung vorgestellt wurde, welches im Zuge des Bebauungsplanverfahrens für das Feuerwehrgerätehaus in Auftrag gegeben wurde.

Die vollständige Einwohnerversammlung ist als Video aufrufbar.


04.09.2021

Würdigung der Eingaben im Rahmen der ersten Offenlage in der Sitzung des Gemeinderates vom 04.09.2021.

Zunächst wurden die Eingaben und Stellungnahme öffentlicher Träger gewürdigt. Dies umfasste Stellungnahmen nachfolgender Träger:

  • Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
  • SGD- Nord
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland- Pfalz
  • Landesaamt für Geologie und Bergabu
  • Landesbetrieb Mobilität Diez (LBM)
  • Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
  • IHK Koblenz
  • HWK Koblenz
  • Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz
  • ADAC Mittelrhein
  • Unfallkasse Rheinland- Pfalz
  • Deutcher Wetterdienst
  • Deutsche Telekom
  • Syna GmbH
  • Vodafone GmbH
  • Verbandsgemeindewerke Nastätten
  • Nachbargemeinden (VG Aar- Einrich, Gemeinde Oelsberg, Gemeinde Obertiefenbach, Stadt Nastätten)

Weitere Würdigungen, insbesondere der Eingaben von Bürgerinnen und Bürger erfolgen in der nächsten Gemeinderatssitzung.

Die einzelnen Beratungspunkte der Würdigung finden Sie in der Niederschrift zur Gemeinderatssitzung


02.11.2021

Würdigung der noch offenen Eingaben im Rahmen der ersten Offenlage in der Sitzung des Gemeinderates vom 02.11.2021:

Es erfolgt die Würdigungen von 8 privaten Eingaben durch Bürgerinnen und Bürger sowie der Grundschule Miehlen/ dem Schulelternbeirat.

Dabei wurden auch 10 zusätzliche Standortalternativen, die im Rahmen der persönlichen Eingaben angeregt wurden, durch den Gemeinderat geprüft und abgewogen.

Die gesamten Ergebnisse der Würdigung fließen in den Bebauungsplanentwurf für die 2. Offenlage ein und können dabei von allen Interessenten eingesehen werden.


02.05.2022

Billigung und Freigabe des angepassten Bebauungsplanes nach der 1. Offenlage in der Gemeinderatssitzung, sowie Veranlassung der 2. Offenlage



09.05.2022

Ab 09.05.2022 wurde die 2. Offenlage eröffnet. Zur förmlichen Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die aktuelle Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Miehlen“, die Entwurfsbegründung inklusive des Umweltberichtes, das Verkehrs-, Schall- und Geruchsgutachten (inkl. ergänzender Stellungnahme) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom Freitag, den 27.05.2022 bis einschließlich Freitag, den 01.07.2022 während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können zu den Planentwürfen Stellungnahmen schriftlich vorgebracht und mündlich zu Protokoll gegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Während der Auslegung haben Einwohner und Bürger Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen sowie Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).


13.09.2022

Würdigung der Eingaben im Rahmen der zweiten Offenlage in der Sitzung des Gemeinderates vom 13.09.2022.

Es lagen ausschließlich Rückmeldungen und Stellungnahmen öffentlicher Träger vor:

  • Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
  • SGD- Nord
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland- Pfalz
  • Landesbetrieb Mobilität Diez (LBM)
  • Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
  • IHK Koblenz
  • HWK Koblenz
  • Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz
  • Deutcher Wetterdienst
  • Deutsche Flugsicherung
  • Bundesamt für Infrastruktur
  • Deutsche Telekom
  • Inexio
  • Syna GmbH
  • Vodafone GmbH
  • Nachbargemeinden (VG Aar- Einrich, Gemeinde Heidenrod, Gemeinde Oelsberg, Gemeinde Hainau, Stadt Nastätten)

Insgesamt wurden 3 Würdigungen mit Beschluss des Gemeinderates vorgenommen, bei denen jedoch kein Planänderungsbedarf ausging, sodass in der gleichen Sitzung auch der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst wurde.

 

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