im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 4.458.927,00 Euro
der Gesamtbetrage der Aufwendungen auf 4.839.185,00 Euro
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag - 380.258,00 Euro
im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 3.849.200,00 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf 4.586.150,00 Euro
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen - 736.950,00 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 Euro
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 100.500,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.365.000,00 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -1.264.500,00 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.001.450,00 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkei 2.001.450,00 Euro
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 5.951.150,00 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 5.951.150,00 Euro
Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr 0,00 Euro
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) 325 v.H.
Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) 415 v.H.
Gewerbesteuer 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund 40,00 €
für den zweiten Hund 80,00 €
für jeden weiteren Hund 120,00 €
für gefährliche Hunde 300,00 €
Hier finden Sie die vollständige Haushaltssatzung für 2024: