Holzverkauf der Gemeinde Miehlen
Holzversteigerung 2025
Die Holzversteigerung findet am Mi., 21.05. um 19:00 Uhr in der Stadthalle Miehlen statt.
Rahmenbedingungen:
- Das Erstbieterrecht liegt bei Bietern mit Wohnsitz in Miehlen. Das bedeutet, dass zunächst nur Miehlener Bürgerinnen und Bürger bieten dürfen. Sollte kein Gebot erfolgen, können auch Auswärtige zum Tax- Preis ersteigern.
- Wenn für einen anderen Haushalt mitgeboten werden soll, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
- Die Abgabemenge pro Haushalt ist auf 15rm begrenzt. Auswärtige können bis zu 7rm erhalten.
- Jeder Käufer verpflichtet sich zudem zur Einhaltung der Bewirtschaftungsregeln, insbesondere:
- Das Befahren des Waldes ist abseits der Wege und Rückegassen untersagt.
- Die Holzbearbeitung im Wald wird geduldet, ebenso die Lagerung. Letztere aber nur, ohne den Einsatz von Kunststoff- oder Gewebe- Planen oder sonstigen nicht natürlichen Materialien.
Preise 2025
In seiner Sitzung vom 05.11.2024 hat der Gemeinderat die Holzpreise für 2025 festgelegt. Die Abgabe von Brennholz lang gerückt an einen Abfuhrweg sowie Brennholz in Selbstwerbung (liegendes Holz) und Schlagabraum erfolgt ohne Anmeldung in Form einer Versteigerung.
Die Taxpreise hierfür betragen:
1. Brennholz lang gerückt an einen Abfuhrweg:
- Buche: 40,00 €/rm
- Eiche: 37,00 €/rm
- Fichte 27,00 €/rm
2. Brennholz in Selbstwerbung (liegendes Holz)
- Buche: 20,00 €/rm
- Eiche: 17,00 €/rm
- Fichte 8,00 €/rm
Alle Holzpreise sind Bruttopreise einschließlich 5,5 % Mehrwertsteuer.
- Jeder Haushalt in Miehlen kann max. 15 rm, Auswärtige max. 7 rm erhalten
- Für die Einwohner von Miehlen besteht im Zweifelsfall ein Erstbieterrecht
Ansprechpartner im Forstrevier Miehlen