Holzverkauf der Gemeinde Miehlen
Holzversteigerung 2024 Wann: Mi., 03.04.2024 um 19:00 Uhr Wo: Stadthalle Miehlen
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Bitte beachten Sie die Rahmenbedingungen, die der Gemeinderat für die Holzversteigerung festgelegt hat: • Das Erstbieterrecht liegt bei Bietern mit Wohnsitz in Miehlen. Das bedeutet, dass zunächst nur Miehlener Bürgerinnen und Bürger bieten dürfen. Sollte kein Gebot erfolgen, können auch Auswärtige zum Tax- Preis ersteigern.
• Wenn für einen anderen Haushalt mitgeboten werden soll, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
• Die Abgabemenge pro Haushalt ist auf 15rm begrenzt. Auswärtige können bis zu 7rm erhalten.
Jeder Käufer verpflichtet sich zudem zur Einhaltung der Bewirtschaftungsregeln, insbesondere:
• Das Befahren des Waldes ist abseits der Wege und Rückegassen untersagt.
• Die Holzbearbeitung im Wald wird geduldet, ebenso die Lagerung. Letztere aber nur, ohne den Einsatz von Kunststoff- oder Gewebe- Planen oder sonstigen nicht natürlichen Materialien.
Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss von zukünftigen Holzankäufen. Beim illegalen Verlassen der Wege ist zudem ist im Einzelfall eine Ordnungswidrigkeit zu prüfen.
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Preise 2024
In seiner Sitzung vom 07.11.2023 hat der Gemeinderat die Holzpreise für 2024 festgelegt. Die Abgabe von Brennholz lang gerückt an einen Abfuhrweg sowie Brennholz in Selbstwerbung (liegendes Holz) und Schlagabraum erfolgt ohne Anmeldung in Form einer Versteigerung.
Die Taxpreise hierfür betragen:
1. Brennholz lang gerückt an einen Abfuhrweg:
- Buche: 40,00 €/rm
- Eiche: 37,00 €/rm
- Fichte 27,00 €/rm
2. Brennholz in Selbstwerbung (liegendes Holz)
- Buche: 20,00 €/rm
- Eiche: 17,00 €/rm
- Fichte 8,00 €/rm
Alle Holzpreise sind Bruttopreise einschließlich 5,5 % Mehrwertsteuer.
Der Vergabetermin wird noch bekannt gegeben.
- Jeder Haushalt in Miehlen kann max. 15 rm, Auswärtige max. 7 rm erhalten
- Für die Einwohner von Miehlen besteht im Zweifelsfall ein Erstbieterrecht
Ansprechpartner im Forstrevier Miehlen