Gemeinde Miehlen
DDDie Perle im Rhein-Lahn- Kreis

Verkehrskonzept

2016 hat die Ortsgemeinde Bemühungen angestrengt, die Verkehrssituation in MIehlen zu regulieren, um den demografischen Ansteig von Fahrzeugen und Verkehr gerecht zu werden. Unter Beteiligung von Ordnungsamt, Polizei und ADAC wurden durch den Gemeinderat nachstehenden Maßnahmen umgesetzt:

  • Marienfelster Straße (vor der Apotheke) - L335: Ausweisung von 2 Parkflächen
  • Hauptstraße (von Haus Nr. 44 bis Dorfladen): Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich. Zusätzlich wird das Parken zeitlich auf 2 Stunden Höchstparkdauer begrenzt (werktags 7-18Uhr).
  • Hundsgasse: Das Parken wird rechtsseitig auf dem Gehweg erlaubt. Zusätzlich wird das Parken zeitlich auf 2 Stunden Höchstparkdauer begrenzt (werktags 7-18Uhr).
  • Hauptstraße (von Einmündung In der Gewann/ Langgasse bis zur Einmündung Langgasse): Die Hauptstraße wird von der Einmündung Langgasse/ In der Gewann bis zur Einmündung Langgasse als Einbahnstraße ausgewiesen. Zusätzlich wird bis zum Einmündungsbereich ein Parkverbot angeordnet.
  • Bahnhofstraße: Das Parkverbot wird im Einmündungsbereich Krämergasse auf 15 Meter verlängert, um Möglichkeiten im Begegnungsverkehr zu schaffen.
  • Haargasse: Die öffentlichen Parkflächen von Haus Nr. 2 bis Haus Nr. 20 werden zeitlich auf 2 Stunden Höchstparkdauer begrenzt (werktags 7-18Uhr).
  • Burgweg: Kennzeichnung von Parkflächen


2019 ist zwischenzeitlich eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger von Miehlen zum Verkehrskonzept erfolgt, um die bisherigen Maßnahmen zu bewerten und weitere Ideen zu evaluieren. Anbei finden Sie den ursprünglichen Fragebogen, sowie die Auswertung der Befragung:







Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wurde in den Sitzungen des Gemeinderates 2020 regelmäßig beraten, woraus nachstehende Erweiterungen umgesetzt wurden:

  • Ausfahrt Im Ehrlich/ Hauptstraße: Zur besseren Sicht bei der Ausfahrt der Kreuzung, wurde ein doppelseitiger Spiegel installiert
  • Haargasse: Die öffentlichen Parkflächen von Haus Nr. 2 bis Haus Nr. 20 werden weiterhin zeitlich auf 2 Stunden Höchstparkdauer begrenzt, allerdings nicht mehr werktags 7-18Uhr, sondern Mo. - Fr. 7-18 Uhr sowie Sa. 7-14 Uhr, um das Parken der Anwohner am Wochenende zu erleichtern.
  • Kirchgasse: Im Kurvenbereich unterhalb der Kirche wurde ein Spiegel installiert, um den Gegenverkehr schon vor dem Kurvenbereich einschätzen zu können. Ein weiterer Spiegel auf Höhe der Kirche ist in Vorbereitung.
  • linke Bachseite (alter Ortskern): Das Parken ist in den Straßen Kirchgasse, Bornköppel, Borngasse, Schleifgasse, Hundsgasse, Langgasse, Zur Gewann und In der Gewann nur noch im gekennzeichneten Bereich zugelassen. Hierfür wurden mittels Markierungsnägel bzw. -farbe Parkflächen ausgewiesen. Das Parken außerhalb dieser Flächen wird durch das Ordnungsamt kontrolliert und geahndet. Da das Parken in diesem Bereich aufgrund der geringen Straßenbreite überwiegend nicht zugelassen ist, konnte mit dieser Maßnahme zusätzlicher /regulärer) Parkraum gewonnen werden.


Die Bürgerinnen und Bürger wurden über eine Sonderveröffentlichtung an alle Haushalte über die Änderungen mit einem Sonderrundschreiben informiert:



 

E-Mail
Anruf
Karte