Gemeinde Miehlen
DDDie Perle im Rhein-Lahn- Kreis

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26.07.2022

Hinweis zum Umgang mit offenem Feuer aufgrund der aktuellen Trockenheit

Durch die lang anhaltende Trockenheit und den hohen Temperaturen befindet sich der Rhein-Lahn-Kreis aktuell in der höchsten Stufe für Wald- und Vegetationsbränden. Nachhaltige Besserung ist aktuell nicht in Sicht.

Eine Gefahrenlage geht natürlich auch immer von den Grillhütten, Grillplätzen, Sportplätzen außerhalb der Ortslage aus. Gerade die Feuerstelle an der Stadthalle grenzt unmittelbar an den Wald an, weswegen die Nutzung der Feuerstelle ab sofort bis auf Weiteres untersagt ist.

Bei der Nutzung von privaten Feuerstellen werden folgende Rahmenbedingungen empfohlen:
- Die Feuerstelle ist in einer Mindestentfernung von
a) 50 m zu Gebäuden jeder Art und zu öffentlichen Verkehrswegen,
b) 100 m zu Wäldern (aktuell verpflichtend),
c) 10 m zu gefährdeten Nachbarkulturen und angrenzenden Wirtschaftswegen
zu errichten.

- Die Feuerstelle ist frühestens 24 Stunden vor dem Abbrennen aufzu-schichten bzw. bei längerer Lagerung des Brennmaterials innerhalb dieses Zeitraumes vor dem Anzünden umzuschichten.

- Es darf ausschließlich pflanzliches, trockenes und unbehandeltes Material verbrannt werden.

- Bei aufkommendem starkem Wind ist das Feuer unverzüglich zu löschen.

- Das Feuer ist ständig von mindestens einer über 18 Jahre alten Person zu beaufsichtigen.

- Feuer und Glut müssen vor dem Verlassen der Feuerstelle gelöscht werden bzw. erloschen sein.

- Ein vorbeugender Brandschutz ist mindestens durch einen Feuerlöscher (6 kg) sicher zu stellen.



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