"24 Stunden- Rathaus"
Mit der nachstehenden Auswahlübersicht gelangen Sie schnell und unkompliziert zu den unterschiedlichen Online- Angeboten der Gemeinde, sodass Sie auf diesem Weg jederzeit Ihr Anliegen oder Hinweis an das Gemeindebüro adressieren können.
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.
So funktioniert es:
Der Versand der Briefwahlunterlagen an den Antragssteller/Wahlberechtigten wird ab dem 07.02.2025 durch das Wahlbüro erfolgen.
Dies hängt mit den Fristen zur Abgabe der Wahlvorschläge und deren Zulassung zusammen. Erst nach erfolgter Zulassung durch den jeweiligen Wahlausschuss können die hierzu benötigten Stimmzettel hergestellt werden.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Verfahrensablauf:
Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält man entweder,
durch einen formlosen schriftlichen Antrag,
durch Beantragung per Email (wahlen@vg-nastaetten.de),
durch entsprechendes Ankreuzen auf der Rückseite der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung oder
persönliche Beantragung im Briefwahlbüro der Verbandsgemeinde Nastätten
oder durch Nutzung des Onlinewahlverfahrens.
-> https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=136
Die Zustellung der Briefwahlunterlagen erfolgt bis zum 18.02.2025. Nach dem 18.02.2025 sind die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde persönlich abzuholen.
Die Verwaltungs-geschäfte der Gemeinde werden durch die Verbandsgemeinde Nastätten geführt.
Hier gelangen Sie zum Dienstleistungsangebot der Verbandsgemeinde:
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