Trotz der Mühlbach, welche die gesamte Ortslage einmal durchzieht, ist die Gemeinde Miehlen kaum klassischer Hochwasserszenarien durch Schmelzwasser o.ä. ausgesetzt. Gemäß dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität besteht in Miehlen demnach durch das Gewässer kein reguläres Überflutungsrisiko. Dennoch besteht ein Risiko von (zumindest temporären) Überflutungen durch s.g. Starkregenereignisse, welche in Zukunft augrund klimatischer Veränderungen häufiger auftreten sollen.
Für die Ortsgemeinde Miehlen wurde über die Verbandsgemeinde Nastätten ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept erstellt, welches seit 2023 in Kraft ist:
Die amtliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dient der schadlosen Abführung von Hochwasser und sichert die dafür erforderlichen Flächen für den Hochwasserabfluss sowie Retentions- oder Rückhalteräume. In diese Gebiete breitet sich das Hochwasser auf natürliche Weise unabhängig von der Flächennutzung aus. Sie sollen, wo immer möglich, freigehalten werden.
Wenn sehr große Regenmengen in sehr kurzer Zeit fallen, kommt es zu Überschwemmungen – durch ansteigende kleine Gewässer, eine überlastete Kanalisation oder wild abfließendes Hangwasser. Mit dem Hochwasser steigt das Risiko für Schäden an Grundstücken und Gebäuden.
Wer muss Vorsorgemaßnahmen treffen?
Grundsätzlich muss sich jeder Grundstückseigentümer selbst vor den Folgen von Überflutung und Hochwasser schützen. Allerdings haben auch die Kommunen Möglichkeiten, Schäden zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.
Die Ortsgmeinde betreibt als Straßenbaulastträger und Anlieger am Gewässer mehrere Maßnahmen, um das Risiko einer Überflutung zu minimieren. Folgende Maßnahmen werden regelmäßig ausgeführt und nachgehalten:
Was kann ich als Anwohner tun?
Auch als Anlieger kann ich mit einigen Maßnahmen dazu beisteuern, dass der Starkregen keine außerordentlichen Schäden verursacht. Egal ob ich direkt in Gewässernähe wohne oder auf einer vermeintlich sicheren Anhöhe (die widerrum das Risiko von Sturzwasser tragen):
Beachten Sie hierzu auch die Veröffentlichtung der Verbandsgemeinde Nastätten zu den Umgang mit Starkregenereignissen vom 08.07.2021:
Informationen bieten auch nachstehende Videos vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:
Hochwasser - wie man Gebäude davor schützt | Starkregen - wie man Gebäude davor schützt |
Durch Klick auf das Bild gelangen Sie zur zentralen Starkregenkarte
Bei Hochwasser müssen Betroffene im Rahmen des ihnen Möglichen selbst Vorsorge treffen. Hochwasservorsorge ist Ihre eigene Aufgabe, doch Sie sind nicht allein. Die örtliche Feuerwehr und verschiedene Hilfsorganisationen unterstützen Sie in einer akuten Notlage und helfen Ihnen nach besten Kräften. Doch sind die Kapazitäten der Einsatzkräfte begrenzt und dienen in erster Linie der allgemeinen Gefahrenabwehr.
Grundlage der Gefahrenabwehr ist der Alarm- und Einsatzplan Hochwasser. Diesen Plan erstellt jede Verbandsgemeinde oder Stadt für sich selbst und regelt darin die Aufgaben der Einsatzkräfte. Zu ihren Aufgaben zählt die Warnung der Bevölkerung, der Aufbau des technischen Hochwasserschutzes, der Stegebau, die Sandsackbefüllung, die Abwehr von wassergefährdenden Stoffen und natürlich nach wie vor der Brandschutz. Für alte, kranke und pflegebedürftige Personen kann die Versorgung gewährleistet werden.
Nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr gehören allgemeine Bootsdienste oder das Auspumpen von Kellern. Bitte überlegen Sie, ob es in Ihrer Situation nötig ist, die Feuerwehr anzufordern oder ob Sie aus eigener Kraft oder mit Unterstützung von Nachbarn und Freunden selbst zurechtkommen. Damit schonen Sie die begrenzten Möglichkeiten der Feuerwehr für wirkliche Notfälle, für die sie auch bei Ihnen immer zur Verfügung stehen wird.
Weiterführende Informationen und Arbeitsmittel: