Gemeinde Miehlen
Die Perle im Rhein-Lahn- Kreis

Informationen zur Hochwasservorsorge


Trotz der Mühlbach, welche die gesamte Ortslage einmal durchzieht, ist die Gemeinde Miehlen kaum klassischer Hochwasserszenarien durch Schmelzwasser o.ä. ausgesetzt. Gemäß dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität besteht in Miehlen demnach durch das Gewässer kein reguläres Überflutungsrisiko. Dennoch besteht ein Risiko von (zumindest temporären) Überflutungen durch s.g. Starkregenereignisse, welche in Zukunft augrund klimatischer Veränderungen häufiger auftreten sollen.

Für die Ortsgemeinde Miehlen wurde über die Verbandsgemeinde Nastätten ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept erstellt, welches seit 2023 in Kraft ist:



  • Festgesetzte Überschwemmungsgebiete:

 Die amtliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dient der schadlosen Abführung von Hochwasser und sichert die dafür erforderlichen Flächen für den Hochwasserabfluss sowie Retentions- oder Rückhalteräume. In diese Gebiete breitet sich das Hochwasser auf natürliche Weise unabhängig von der Flächennutzung aus. Sie sollen, wo immer möglich, freigehalten werden.

Mit der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten werden die menschlichen Tätigkeiten in diesen Flächen einschränkt. Auch innerhalb von Ortschaften, die in Überschwemmungsgebieten liegen, gelten Beschränkungen. Ein solches Überschwemmungsgebiet ist im kompletten Verlauf des Mühlbaches ausgewiesen. So ist es bei außergewöhnlichen Ereignissen schon möglich, dass die Mühlbach auch mal auf der Hauptstraße steht, allerdings unüblich, dass Wasser darüber hinaus vordringt. Die ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete sind in der Starkregenkarte des Umweltministeriums öffentlich einsehbar. Die Karte ist unten stehend verlinkt.

 

  • Starkregenereignisse
Welche Gefahren bestehen bei Starkregen?

Wenn sehr große Regenmengen in sehr kurzer Zeit fallen, kommt es zu Überschwemmungen – durch ansteigende kleine Gewässer, eine überlastete Kanalisation oder wild abfließendes Hangwasser. Mit dem Hochwasser steigt das Risiko für Schäden an Grundstücken und Gebäuden.

Wer muss Vorsorgemaßnahmen treffen?

Grundsätzlich muss sich jeder Grundstückseigentümer selbst vor den Folgen von Überflutung und Hochwasser schützen. Allerdings haben auch die Kommunen Möglichkeiten, Schäden zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

Was kann die Ortsgemeinde leisten?

Die Ortsgmeinde betreibt als Straßenbaulastträger und Anlieger am Gewässer mehrere Maßnahmen, um das Risiko einer Überflutung zu minimieren. Folgende Maßnahmen werden regelmäßig ausgeführt und nachgehalten:

  • Rückschnitt von Anlandungen im Gewässer in Abstimmung mit Verbandsgemeinde- und Kreisverwaltung (ein Rückschnitt ist nur im Herbst/ Winter zugelassen. Bei außerordentlichen Anlandungen frühestens im August)
  • Freihalten der Gräben entlang der Wirttschaftswege durch regelmäßiges mähen
  • Sichtkontrolle der Gewässer und entfernen evtl. Fremdkörper oder von Treibgut
  • Leeren der Sinkkästen entlang der Straße (1-2x jährlich, je nach Lage)
  • Notwendige Reparatur der Sinkkästen, um den ordentlichen Straßeneinlauf in die Kanalisation zu gewährleisten (bspw. alleine 2020/2021 haben wir 6 Sinkkästen hierfür erneuert!)
  • Darüber hinaus unterstützt der Bauhof bei weiteren notwendigen Maßnahmen, je nach Situation 

Was kann ich als Anwohner tun?
Auch als Anlieger kann ich mit einigen Maßnahmen dazu beisteuern, dass der Starkregen keine außerordentlichen Schäden verursacht. Egal ob ich direkt in Gewässernähe wohne oder auf einer vermeintlich sicheren Anhöhe (die widerrum das Risiko von Sturzwasser tragen):

  • Überprüfen Sie Ihre baulichen Anlagen hinsichtlich dem Hochwasserschutz. Informationen hierfür bietet die Hochwasserschutzfibel des Innenministerium des Bundes.
  • Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz hinsichtlich Elementarschäden.
  • Kontrollieren Sie (trotz der Leerung durch die Gemeinde) regelmäßig auch die Sinkkästen vor dem Grundstück und leeren Sie bei Bedarf eigenverantwortlich.
  • Halten Sie die Straßenrinne frei von Bewuchs und Unkraut, um den Regenabfluss nicht zu behindern.

Beachten Sie hierzu auch die Veröffentlichtung der Verbandsgemeinde Nastätten zu den Umgang mit Starkregenereignissen vom 08.07.2021:


Informationen bieten auch nachstehende Videos vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:


Hochwasser - wie man Gebäude davor schützt



Starkregen - wie man Gebäude davor schützt



Durch Klick auf das Bild gelangen Sie zur zentralen Starkregenkarte



  • Alarm- und Einsatzplanung – welche Aufgaben haben Feuerwehr und Hilfskräfte bei Hochwasser?

Bei Hochwasser müssen Betroffene im Rahmen des ihnen Möglichen selbst Vorsorge treffen. Hochwasservorsorge ist Ihre eigene Aufgabe, doch Sie sind nicht allein. Die örtliche Feuerwehr und verschiedene Hilfsorganisationen unterstützen Sie in einer akuten Notlage und helfen Ihnen nach besten Kräften. Doch sind die Kapazitäten der Einsatzkräfte begrenzt und dienen in erster Linie der allgemeinen Gefahrenabwehr.

Grundlage der Gefahrenabwehr ist der Alarm- und Einsatzplan Hochwasser. Diesen Plan erstellt jede Verbandsgemeinde oder Stadt für sich selbst und regelt darin die Aufgaben der Einsatzkräfte. Zu ihren Aufgaben zählt die Warnung der Bevölkerung, der Aufbau des technischen Hochwasserschutzes, der Stegebau, die Sandsackbefüllung, die Abwehr von wassergefährdenden Stoffen und natürlich nach wie vor der Brandschutz. Für alte, kranke und pflegebedürftige Personen kann die Versorgung gewährleistet werden.

Nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr gehören allgemeine Bootsdienste oder das Auspumpen von Kellern. Bitte überlegen Sie, ob es in Ihrer Situation nötig ist, die Feuerwehr anzufordern oder ob Sie aus eigener Kraft oder mit Unterstützung von Nachbarn und Freunden selbst zurechtkommen. Damit schonen Sie die begrenzten Möglichkeiten der Feuerwehr für wirkliche Notfälle, für die sie auch bei Ihnen immer zur Verfügung stehen wird.



Weiterführende Informationen und Arbeitsmittel:


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