"24 Stunden- Rathaus"
Mit der nachstehenden Auswahlübersicht gelangen Sie schnell und unkompliziert zu den unterschiedlichen Online- Angeboten der Gemeinde, sodass Sie auf diesem Weg jederzeit Ihr Anliegen oder Hinweis an das Gemeindebüro adressieren können.
Aufgrund der Allgemeinverfügung des Rhein-Lahn-Kreises vom 14.03.2020 sind alle Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen untersagt. Dies betrifft auch private Feiern. Demnzufolge ist es aktuell nicht möglich das Bürgerhaus oder die Stadthalle von der Gemeinde zu mieten, wenn eine solche Veranstaltung geplant ist. Diese Einschränkung besteht zunächst bis zum 10.04.2020. Bei Anmietungen ist aktuell zudem verbindlich eine Anwesenheitsliste aller Besucher zu führen. Ein entsprechender Vordruck wird Ihnen von der Verwaltung zur Verfügung gestellt.
Auch bei Trauerfeiern ist aktuell mit Einschränkungen zu rechnen. Trauerfeiern finden ab sofort nur noch im engsten Familienkreis (maximal 10 Personen) in der Trauerhalle statt. Selbstverständlich dürfen weitere Gäste außerhalb der Trauerhalle Anteil nehmen. Hierbei ist jedoch für ausreichend Abstand zueinander zu sorgen.
Ich bitte um Ihr Verständnis für die Einschränkungen.
Bleiben Sie gesund.
Ihr
André Stötzer
Ortsbürgermeister
Die Verwaltungs-geschäfte der Gemeinde werden durch die Verbandsgemeinde Nastätten geführt.
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