Gemeinde Miehlen
Die Perle im Rhein-Lahn- Kreis

Vereinsförderung


Die Miehlener Vereine erhalten für ihre Jugendarbeit pro Kind und Jugendlichen (bis 18 Jahre) eine Grundförderung von 3,00 Euro je Mitglied und Kalenderjahr. Bei gleichzeitiger Zugehörigkeit zu mehreren Sparten ist keine Doppel- oder Mehrfachförderung möglich. Maßgeblich ist die jeweilige Mitgliedermeldung an den Fachverband.

Für jedes Erwachsene Mitglied (ab 18 Jahre) wird eine Grundförderung von 2,00 Euro je Mitglied und Kalenderjahr gewährt. Bei gleichzeitiger Zugehörigkeit zu mehreren Sparten ist keine Doppel- oder Mehrfachförderung möglich. Maßgeblich ist die jeweilige Mitgliedermeldung an den Fachverband.

Jeder Verein erhält mindestens 100,00 €, sollten die tatsächlichen Mitgliederzahlen eine geringeren Zuschuss ergeben.

Zusätzlich wird jedem Verein einmal jährlich die kostenfreie Nutzung des Bürgerhauses oder der Stadthalle für eine vereinsinterne Veranstaltung gewährt.

Die Ortsgemeinde fordert die Vereine im 4. Quartal jeweils zur Mitgliedermeldung auf und weist die Zahlung eigenständig an. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Neue Vereine, die Ihren Sitz in Miehlen begründen, sollten zeitnah die Gemeindeverwaltung informieren, um die Förderung nutzen zu können.


Die vollständiige Vereinsförderung kann der Richtlinie zur Förderung der Ortsvereine entnommen werden:


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