Durchfahrtsgenehmigung für Anlieger Oktobermarkt 2026
Zu-und Abfahrten der Anlieger in der Zeit von Montag, dem 05. Oktober bis Freitag, den 09. Oktober 2026 sind gesperrt.
Einzelausnahmen sind beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Nastätten oder über diese Webseite zu beantragen!
Durch den Einsatz der neuen "Überfahrtsschutzsperren", die nach den Marktzeiten eingeklappt werden, ist eine Durchfahrtsgenehmigung für Anlieger außerhalb der Marktzeiten nicht erforderlich. Eine Zufahrt ist möglich.
Der Überfahrtschutz ist während der Marktzeiten geschlossen: Zufahrt Nicht möglich!
- Freitag 9.10.2026 von 20.00 Uhr bis 2.00 Uhr,
- Samstag 10.10.2026 von 15.00 Uhr bis 2.00 Uhr,
- Sonntag 11.10.2026 von 11.00 Uhr bis 24.00 Uhr
- Montag 12.10.2026 von 10,00 Uhr bis 24.00 Uhr
Während der Markzeiten kann eine Berechtigung nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Dies ist in der Regel nur gegeben, sofern die Fahrt medizinisch notwendig ist (bspw. ein Arzttermin oder zur Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit).